In Kürze auf Mietvertrag.eu:
Aktualisierung unserer Mietverträge und Formulare durch unsere Partnerkanzlei mit kompletter Anpassung an aktuelles Mietrecht. Informieren Sie sich über unsere permanenten Updates!
--Tags: 2010, Aktuell
Verlassen Sie sich bei Vorlagen für Ihre Mietverhältnisse auf das Fachwissen eines Anwalts – dies gilt selbstverständlich auch für einen Untermietvertrag!
Auf Mietvertrag.eu können Sie schnell und unkompliziert Ihren Untermietvertrag als Vorlage herunterladen, den wir Ihnen hier im Blog gerne vorstellen möchten:
-> HIER geht es zum Untermietvertrag
Unser Untermietvertrag entspricht aufgrund von permanenter Verfolgung der Rechtssprechung durch unseren Partneranwalt und regelmäßigen Updates immer aktuellem Mietrecht. Auf 7 Seiten + 2 Anlagen erhalten Sie eine professionelle Vorlage für Ihre Untermiete, in Word (.doc) und als PDF. Sie haben die Option, das Standard- oder Premiumpaket herunterzuladen. Letzteres beinhaltet zusätzlich 3 Vorlagen für den Einzug und Auszug: Ablösevereinbarung, Übergabeprotokoll, Abnahmeprotokoll.
-> Untermietvertrag Standard HIER
-> Untermietvertrag Premium HIER

Hier werden als Archiv zusammengefasst alle aktuelle Urteile des BGH bezüglich Mietrecht und Mietvertrag veröffentlicht und in einer Übersicht dargestellt. Bei den Meldungen handelt es sich um zuvor auf der Startseite von www.mietvertrag.eu erschienene Zusammenfassungen mit Datum und Aktenzeichen. Detaillierte Ausführungen zu ausgewählten Urteilen des Mietrechtes können Sie in der Kategorie Urteile diese Blogs nachlesen. Wie der gesammte Inhalt dieses Blogs ist auch dieser Post nicht als Rechtsberatung zu verstehen, er bietet lediglich eine Zusammenfassung aktueller Urteile. Wünschen Sie eine Rechtsberatung, so kontaktieren Sie bitte ihren Anwalt.
Schönheitsreparaturen
(18.02.2009, BGH VIII ZR 166/08)
Vorgaben von Anstrichfarben durch den Vermieter erst am Ende der Mietzeit gerechtfertigt.
Mieterhöhung aufgrund Mietspiegel
(11.03.2009, BGH VIII ZR 74/08)
Mietspiegel muss einer Mieterhöhung aufgrund Desselben nicht zwingend beigefügt werden.
Duldungspflicht behördlicher Baumaßnahmen
(04.03.2009, BGH VIII ZR 110/08)
Mieter ist verpflichtet, behördlich angeordnete Sanierungen und Baumaßnahmen am Mietobjekt zuzulassen.
Schönheitsreparaturen + Endrenovierung
(19.02.2009, BGH VIII ZR 210/08)
Aussenanstrich des Mietobjektes nicht Mietersache.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit!
--